Zwangsvollstreckung

Immer die Realisierung Ihrer Forderung im Blick, wird nach Erhalt des rechtskräftigen Titels der Gerichtsvollzieher mit der Ermittlung eventuell vorhandener Konten sowie Bausparverträge über das Bundeszentralamt für Steuern beauftragt. Erfolgt keine Zahlung der Gegenseite wird die Pfändung der ermittelten Konten beantragt. Über die Deutsche Rentenversicherung hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit den Arbeitgeber des Schuldners zu ermitteln. Dies ist bei Forderungen ab 500,00 Euro möglich und wird dann ebenfalls von uns veranlasst, sofern der Schuldner nicht selbstständig ist.

Sollten diese Pfändungen allesamt negativ verlaufen, wird die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt.