Gerichtliches Inkasso

Kann Ihre Forderung außergerichtlich nicht realisiert werden, werden wir nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Durch elektronische Schnittstellen wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides online an das Gericht übermittelt. Dies garantiert einen zügigen Ablauf ohne umständliche Postwege.

Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid binnen der gesetzlichen Frist keinen Widerspruch ein, wird der Vollstreckungsbescheid direkt online beantragt. Erfolgt auch gegen den Vollstreckungsbescheid binnen gesetzlicher Frist kein Einspruch, ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert.

Ihre Forderung wird durch den Vollstreckungsbescheid abgesichert und in dem so genannten Schuldtitel rechtskräftig festgestellt. Aus diesem Schuldtitel kann 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Ihr Vorteil: Keine Anwaltskosten

Als im Rechtsdiensleistungsregister registriertes Inkassounternehmen ist es uns im Rahmen des § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO möglich, das außergerichtliche Mahnverfahren über die gerichtliche Geltendmachung bis zur Realisierung der Forderung durch alle möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes durchzuführen.